Zweck der Stiftung ist die Förderung und die Mittelbeschaffung zur Förderung:

  • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des §67 und von Tierseuchen (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.3 AO)
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.7 AO)
  • der Rettung aus Lebensgefahr (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.11 AO)
  • des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.12 AO) der Entwicklungszusammenarbeit (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.15 AO)