Zweck der Stiftung ist die Förderung und die Mittelbeschaffung zur Förderung:
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des §67 und von Tierseuchen (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.3 AO)
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.7 AO)
- der Rettung aus Lebensgefahr (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.11 AO)
- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.12 AO) der Entwicklungszusammenarbeit (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.15 AO)